Elterngeld-Planer: Monate aufteilen und prüfen
Legen Sie selbst fest, wer in welchem Lebensmonat Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus bezieht. Der Planer zeigt sofort die Beträge, zählt die Monatsbeträge mit und prüft Ihren Plan gegen die Regeln des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Kostenlos und ohne Anmeldung – Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Stand: Oktober 2026 · Rechtsgrundlage: §§ 4, 4a, 4b BEEG
So nutzen Sie den Planer
- Tragen Sie im Elterngeldrechner Geburtstermin, Einkommen, die Monate zu Hause und gegebenenfalls Ihre Teilzeit ein. Der Planer übernimmt diese Angaben automatisch; sie bleiben in Ihrem Browser. Er startet mit Basiselterngeld in den Monaten zu Hause (bis Lebensmonat 14) und Elterngeld Plus in den Teilzeitmonaten. Ergibt das keinen gültigen Plan, beginnt er mit 12 Monaten Basiselterngeld für Elternteil 1 und 2 Monaten für Elternteil 2 (Alleinerziehende: 14 Monate).
- Tippen oder klicken Sie auf ein Feld im Raster. Jedes Tippen oder Klicken wechselt zwischen kein Elterngeld, Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus.
- Neben dem Raster (auf dem Handy darunter) sehen Sie die Summe, die übrigen Monatsbeträge und jede Regel, die Ihr Plan noch verletzt.
Monate, für die Sie Elterngeld einplanen, rechnet der Planer ohne Einkommen. Haben Sie im Rechner für diese Monate Teilzeit eingetragen, zählt das Teilzeitgehalt, und das Elterngeld fällt entsprechend niedriger aus.
Der beste Plan des Rechners gilt für die Zeiten, die Sie dort eingetragen haben. Planen Sie Elterngeld in Monaten, die im Rechner weder als Zeit zu Hause noch als Teilzeit eingetragen sind, vergleicht der Planer Ihren Plan deshalb nicht damit. Passen Sie in diesem Fall die Zeiten im Rechner an.
Die Regeln für die Aufteilung
14 Monatsbeträge zusammen, höchstens 12 pro Elternteil
Die Eltern haben zusammen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Basiselterngeld. Zwei weitere Monatsbeträge, die Partnermonate, kommen hinzu, wenn das Erwerbseinkommen eines Elternteils in zwei Lebensmonaten sinkt (§ 4 Abs. 3 BEEG). Ein Elternteil kann höchstens 12 Monatsbeträge beziehen und bekommt Elterngeld nur, wenn er es für mindestens zwei Lebensmonate bezieht (§ 4 Abs. 4 BEEG). Alleinerziehende können unter den Voraussetzungen des § 4c BEEG auch die Partnermonate nehmen. Der Planer rechnet mit 14 Monatsbeträgen, sobald beide Eltern Monate eingeplant haben.
Ein Monat Basis entspricht zwei Monaten Plus
Statt eines Lebensmonats Basiselterngeld können Sie zwei Lebensmonate Elterngeld Plus beziehen (§ 4 Abs. 3 BEEG). Elterngeld Plus beträgt höchstens die Hälfte des Basiselterngelds, das Ihnen ohne Einkommen nach der Geburt zustünde (§ 4a Abs. 2 BEEG). Im Zähler des Planers zählt ein Plus-Monat deshalb als halber Monatsbetrag. Mehr dazu unter Elterngeld Plus.
Basis bis zum 14., Plus bis zum 32. Lebensmonat
Basiselterngeld gibt es nur bis zum Ende des 14. Lebensmonats. Elterngeld Plus kann bis zum 32. Lebensmonat bezogen werden, ab dem 15. Lebensmonat aber nur ohne Lücke: In jedem dieser Monate muss mindestens ein Elternteil Elterngeld beziehen (§ 4 Abs. 1 BEEG). Der Planer bietet Basiselterngeld deshalb nur bis Lebensmonat 14 an.
Gleichzeitig Basiselterngeld nur in einem Monat
Beide Eltern können nur in einem der ersten 12 Lebensmonate gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Elterngeld Plus darf ein Elternteil dagegen gleichzeitig mit dem Basiselterngeld oder Elterngeld Plus des anderen beziehen (§ 4 Abs. 6 BEEG). Ausnahmen von der Ein-Monats-Regel gelten bei Mehrlingen, Frühgeburten, Kindern mit Behinderung und in bestimmten Fällen mit Geschwisterbonus. Der Planer berücksichtigt davon nur Mehrlinge.
Partnerschaftsbonus: 2 bis 4 Monate mit 24 bis 32 Stunden
Arbeiten beide Eltern gleichzeitig im Durchschnitt des Lebensmonats 24 bis 32 Wochenstunden, bekommt jeder für 2 bis 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus (§ 4b BEEG). Diese Bonusmonate kommen zu den 14 Monatsbeträgen hinzu. Im Planer setzen Sie den Bonus bei beiden Eltern in denselben Monaten und tragen im Rechner bei beiden die Teilzeit für diese Monate ein. Mehr dazu unter Partnerschaftsbonus.
Mutterschutz zählt als Basiselterngeld
Lebensmonate, in denen der Mutter nach der Geburt Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss zustehen, gelten als Monate, in denen sie Basiselterngeld bezieht (§ 4 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG). Diese Leistungen werden auf das Elterngeld angerechnet, deshalb bleibt in diesen Monaten wenig oder kein Elterngeld übrig. Haben Sie im Rechner „Mutterschaftsgeld nach der Geburt“ ausgewählt, setzt der Planer diese Monate fest auf Basiselterngeld.
Höchstens 32 Wochenstunden
In Monaten mit Elterngeld dürfen Sie im Durchschnitt des Lebensmonats höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten (§ 1 Abs. 6 BEEG).
Was der Planer nicht abbildet
- Frühgeburten: Je nach Zahl der Wochen vor dem errechneten Termin gibt es 1 bis 4 zusätzliche Monatsbeträge (§ 4 Abs. 5 BEEG).
- Gleichzeitiges Basiselterngeld bei Frühgeburten, Kindern mit Behinderung und den Geschwisterbonus-Fällen des § 4 Abs. 6 BEEG.
- Den Partnerschaftsbonus für Alleinerziehende (§ 4c BEEG).
- Einkommen aus selbstständiger Arbeit.
Vom Plan zum Antrag
Im Elterngeldantrag geben Sie für jeden Lebensmonat an, welche Art Elterngeld Sie beantragen – so, wie es im Raster steht. Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem der Antrag eingeht (§ 7 Abs. 1 BEEG); mehr dazu unter Antrag & Fristen. Den Antrag stellen Sie selbst bei Ihrer Elterngeldstelle, und sie entscheidet über die Höhe.
Planer oder Rechner?
Im Planer probieren Sie Aufteilungen selbst aus. Der Elterngeldrechner geht den umgekehrten Weg: Er probiert für die Arbeitszeiten, die Sie dort eintragen, alle gültigen Aufteilungen durch und zeigt kostenlos, wie viel Elterngeld der beste Plan insgesamt bringt. Den Monatsplan dazu mit PDF-Antragshilfe gibt es dort für einmalig 79 € (Endpreis). Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Quellen
- § 1 BEEG (Berechtigte, höchstens 32 Wochenstunden)
- § 3 BEEG (Anrechnung von Mutterschaftsleistungen)
- § 4 BEEG (Bezugsdauer und Anspruchsumfang)
- § 4a BEEG (Basiselterngeld und Elterngeld Plus)
- § 4b BEEG (Partnerschaftsbonus)
- § 4c BEEG (Alleiniger Bezug)
- § 7 BEEG (Antragstellung)
ElterngeldBerechnen ist ein privates Angebot und keine Behörde. Der Planer gibt eine unverbindliche Schätzung; über Ihren Antrag entscheidet die Elterngeldstelle.