ElterngeldBerechnen

Partnerschaftsbonus: zusätzliche Monate Elterngeld Plus

Stand: Oktober 2026 · Rechtsgrundlage: § 4b BEEG

Die Voraussetzungen

  • Beide Eltern arbeiten gleichzeitig im Durchschnitt des Lebensmonats zwischen 24 und 32 Wochenstunden.
  • Der Bonus wird für 2 bis 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate bezogen – von beiden in denselben Monaten.
  • Jeder Elternteil bekommt in diesen Monaten einen Monatsbetrag Elterngeld Plus, berechnet mit seinem Teilzeitgehalt.
  • Die Bonusmonate kommen zusätzlich zu den 14 Monatsbeträgen – sie verbrauchen nichts vom gemeinsamen Budget.
  • Alleinerziehende können den Bonus unter den Voraussetzungen des § 4c BEEG allein bekommen.

Die Elterngeldstelle verlangt einen Nachweis über die Arbeitszeit. Stellt sich später heraus, dass die Stunden in einzelnen Monaten nicht gepasst haben, gilt der Bonus für diese Monate nicht – der lückenlose Bezug bleibt aber bestehen (§ 4b Abs. 5 BEEG).

Rechenbeispiel (Geburt 2027)

Elternteil 1: vorher 3.000 € brutto (Elterngeld-Netto 1.967,84 €), Teilzeit 2.100 € brutto339,90 € Plus/Monat
Elternteil 2: vorher 4.000 € brutto (Elterngeld-Netto 2.523,17 €), Teilzeit 2.800 € brutto435,29 € Plus/Monat
Vier Bonusmonate für beide3.100,76 € zusätzlich

Beide arbeiten in den vier Monaten jeweils 28 Stunden. Der Bonus kommt obendrauf – zusätzlich zum Teilzeitgehalt.

Wann sich der Bonus besonders lohnt

Je größer der Unterschied zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Teilzeitgehalt, desto höher fällt der Bonus aus. Er eignet sich gut als Übergang nach der Elternzeit, wenn beide ohnehin reduziert arbeiten wollen. Der Rechner zeigt Ihnen, ob und wann er sich in Ihren Plan einfügen lässt.

Wie viel ist es bei Ihnen?

Der Rechner probiert alle gültigen Aufteilungen für Ihre Arbeitszeiten durch – kostenlos und ohne Anmeldung.

Lohnt sich der Bonus bei uns?