ElterngeldBerechnen

Wer hinter ElterngeldBerechnen steht

Stand: Oktober 2026

Wer die Seite betreibt

ElterngeldBerechnen wird von Joe Farwick betrieben, unter dem Namen Joe Farwick Business Solutions mit Sitz in Hamm. Es ist ein privates Angebot und keine Behörde. Es besteht keine Verbindung zu Elterngeldstellen, anderen Behörden oder dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), und die Seite handelt nicht in deren Auftrag.

Warum es diese Seite gibt

Wie viel Elterngeld eine Familie insgesamt bekommt, hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch davon, wer welchen Lebensmonat nimmt und in welcher Form: als Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus. Wer die Aufteilung nicht vergleicht, bekommt leicht weniger, als möglich wäre – etwa wenn der zweite Elternteil keine zwei Partnermonate nimmt oder wenn in Teilzeitmonaten Basiselterngeld statt Elterngeld Plus bezogen wird.

Beim kostenlosen Elterngeldrechner mit Planer des Bundesfamilienministeriums (familienportal.de) legen Sie die Aufteilung selbst fest; der Planer prüft, ob sie gültig ist (Stand: Oktober 2026). Unser Rechner sucht zusätzlich die Aufteilung, die bei Ihren Arbeitszeiten am meisten bringt: Er probiert für Ihre Angaben die gültigen Aufteilungen nach den Regeln des BEEG durch und zeigt Ihnen, wie viel die beste Aufteilung insgesamt bringt; den genauen Monatsplan gibt es auf Wunsch einmalig.

Wie sich die Seite finanziert

  • Der Rechner ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Sie sehen dort, wie viel Elterngeld Sie bekommen und wie viel der beste Plan mehr bringt.
  • Wer möchte, kauft einmalig für 79 € den fertigen Monatsplan mit Eintragungshilfe, Fristen und Unterlagen-Checkliste als PDF. Es ist kein Abo. Davon finanziert sich die Seite.
  • Auf der Seite gibt es keine Werbeanzeigen, keine Affiliate-Links und keine bezahlten Platzierungen. Wir verkaufen keine Daten.
  • Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Einkommen, Steuerklasse, Geburtstermin und Ihre anderen Angaben im Rechner werden nicht an uns oder Dritte übertragen. Welche Daten beim Seitenaufruf, bei der cookiefreien Reichweitenmessung und bei einer Zahlung über Stripe anfallen, steht in der Datenschutzerklärung.

Woher die Zahlen kommen

Grundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Der Rechner setzt vor allem diese Vorschriften um:

  • §§ 2, 2a BEEG: Höhe des Elterngeldes, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
  • §§ 2c, 2e, 2f BEEG: Elterngeld-Netto aus Arbeitslohn mit den Abzügen für Steuern und Sozialabgaben
  • §§ 4, 4a, 4b, 4c BEEG: Bezugsdauer, Basiselterngeld und Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus, Alleinerziehende
  • § 1 Abs. 6 BEEG: höchstens 32 Wochenstunden Arbeit in Monaten mit Elterngeld
  • § 7 BEEG: Antrag und Frist

Die Lohnsteuer im Elterngeld-Netto berechnen wir mit dem Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung, den das Bundesministerium der Finanzen auf bmf-steuerrechner.de veröffentlicht – für Geburten 2026 und 2027 in der Fassung, die am 1. Januar des Jahres vor der Geburt gilt (§ 2e Abs. 1 BEEG). Wie der Rechner im Einzelnen vorgeht, erklärt die Seite Methodik.

Redaktionelle Grundsätze

  • Jede Ratgeberseite nennt ihr Stand-Datum und die Paragrafen des BEEG, auf denen sie beruht.
  • Ändern sich das Gesetz oder der Lohnsteuer-Programmablaufplan, passen wir Rechner und Texte an und aktualisieren das Stand-Datum.
  • Fehler gefunden? Schreiben Sie an byjoefarwick@gmail.com. Wir prüfen jeden Hinweis, korrigieren bestätigte Fehler und vermerken die Korrektur im Änderungsprotokoll auf der Seite Methodik.

Was wir nicht leisten

  • Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung. Über Ihren Antrag und die Höhe Ihres Elterngeldes entscheidet allein Ihre Elterngeldstelle.
  • Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Beratung im Einzelfall. Fragen zu Ihrem Antrag beantwortet Ihre Elterngeldstelle; ob sich zum Beispiel ein Steuerklassenwechsel insgesamt lohnt, klärt eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
  • Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit (Gewinneinkünfte, etwa aus Gewerbe oder freiberuflicher Arbeit, § 2d BEEG) berechnet der Rechner noch nicht.

Kontakt

E-Mail: byjoefarwick@gmail.com
Anschrift und alle weiteren Angaben finden Sie im Impressum.